Sachkundigenprüfung gemäß „DGUV-UVV / BetrSichV“
Ein weiteres wichtiges Element ist die vorgeschriebene regelmäßige Sicherheitsüberprüfung der Baugeräte und Maschinen, die vielen als „Sachkundigenprüfung“ oder „UVV-Prüfung“ bekannt ist. Alle Maschinen und Geräte, die im Unternehmen eingesetzt werden, sind regelmäßig zu prüfen. Die Basis hierfür bilden zahlreiche Vorschriften und Verordnungen, von der europäischen bis zur berufsgenossenschaftlichen Ebene. In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind alle arbeitsschutzrechtlichen Regelungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen zusammenfassend geregelt. Der Betreiber hat eigenständig dafür zu sorgen, dass alle eingesetzten Arbeits- und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen durch einen Sachkundigen bzw. eine befähigte Person übeprüft werden.